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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Herr widerlegt das Leugnen des Mannes ber sein Verhalten im Lehensgericht mit Zeugenbeweis

 # FolioBeschreibung Anzahl 
174rGewettezahlung durch den Erben. Lehenserneuerung. Verlust des Rechts auf Ausziehen des Lehens. Zeugenbeweise durch den Herrn.
 

 
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